Administrantem vero eiusque officii proceres, quorum praecepto inhibitam personam ad agrum aliquem destinaverit, in tempore proscribi debere censuimus.
von rafael.8937 am 05.04.2015
Wir haben beschlossen, dass der Verwalter und die leitenden Beamte seiner Abteilung angemessen bestraft werden sollen, wenn sie anordnen, dass eine verbannte Person auf ein Anwesen geschickt wird.
von kristof.907 am 12.08.2015
Der Administrator selbst und die Vorsteher seines Büros, auf deren Anweisung er eine verbotene Person auf ein Feld gesandt hat, sollen nach unserem Urteil zur rechten Zeit unter Strafe gestellt werden.