Sane si stabulum, ut adsolet, militari viro in tertia domus parte defuerit, ex ergasteriis, nisi id dominus qualibet occasione providerit, pro animalium numero vel domus qualitate deputabitur.
von laura.m am 28.06.2023
Falls, wie üblich, kein Stall für einen Soldaten im dritten Hausabschnitt vorhanden ist, wird Raum aus den Werkstätten entsprechend der Anzahl der Tiere und der Hausgröße zugeteilt, es sei denn, der Besitzer hat andere Vorkehrungen getroffen.
von nael.h am 05.12.2020
Sollte einem Militärangehörigen, wie üblich, in einem Drittel des Hauses kein Stall zur Verfügung stehen, wird dieser aus den Werkstätten zugewiesen, sofern der Eigentümer ihn nicht aus irgendeinem Anlass bereits bereitgestellt hat, und zwar entsprechend der Anzahl der Tiere oder der Beschaffenheit des Hauses.