Domus vero vel fundus, in quo haec perpetrata sunt, si dominus in proximo constitutus sit, cuius incuria vel neglegentia punienda est, etsi ignoret, fisco vindicetur, nisi dominus, ante ignorans, ut primum reppererit, scelus prodiderit perpetratum:
von domenic.8818 am 03.04.2017
Wird auf einem Grundstück ein Verbrechen begangen und wohnt der Eigentümer in der Nähe, muss seine Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit bestraft werden, und selbst wenn er nichts davon wusste, wird sein Grundstück vom Fiskus eingezogen - es sei denn, der Eigentümer, der zuvor keine Kenntnis hatte, meldet das Verbrechen, sobald er es entdeckt:
von simon865 am 27.07.2018
Das Haus bzw. Anwesen, in dem diese Dinge begangen wurden, soll dem Fiskus verfallen, wenn der Besitzer in der Nähe ansässig ist, dessen Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit zu bestrafen ist, auch wenn er es nicht weiß, es sei denn, der Besitzer enthüllt das begangene Verbrechen, sobald er es entdeckt hat, nachdem er zuvor unwissend war: