Tunc enim possessio vel domus ipsius proscriptionis iniuriae minime subiacebit.
von asya8839 am 04.03.2015
Denn alsdann wird der Besitz oder das Haus keinerlei Verletzung durch die Ächtung selbst unterliegen.
von leni.8982 am 06.04.2022
In diesem Fall wird das Eigentum oder Haus von den Schäden der Beschlagnahmung in keiner Weise beeinträchtigt.