Si vero miles aut promotus in gradu huiusmodi crimen incurrerit, super eius nomine et gradu ad competentes iudices referatur.
von ferdinand.r am 08.04.2019
Wenn ein Soldat oder ein im Dienstgrad Beförderter tatsächlich ein derartiges Verbrechen begangen hat, soll hinsichtlich seines Namens und Ranges an die zuständigen Richter verwiesen werden.
von jannik.918 am 03.08.2015
Wenn ein Soldat oder ein Vorgesetzter ein solches Verbrechen begeht, sollte sein Fall mit Angaben zu seiner Identität und seinem Dienstgrad den zuständigen Behörden gemeldet werden.