Si vero dominus hoc fieri permisit vel postea cognitum celavit, si quidem in agro id factum est, fundus cum mancipiis et pecoribus ceterisque rebus.
von hendrik972 am 28.04.2019
Wenn der Eigentümer dies geschehen ließ oder später das ihm Bekannte verschleierte, sofern dies auf dem Grundstück geschah, haftet er für den Hof einschließlich der Sklaven, des Viehs und allen anderen Besitztümern.
von anna.e am 05.09.2014
Wenn der Herr tatsächlich dies geschehen ließ oder das Bekannte nachträglich verheimlichte, wenn dies fürwahr auf dem Feld geschehen ist, dann fällt der Grundbesitz mit den Sklaven, dem Vieh und sonstigen Besitztümern in Frage.