Si quis forte desertorem agro tectoque susceperit atque apud se diu passus fuerit delitescere, actor quidem vel procurator loci, qui hoc sciens prudensque commiserit, capitali supplicio subiugetur, dominus vero, si huius rei conscius fuerit, praedii, in quo latuerit desertor, amissione puniatur.
von kiara8946 am 13.08.2021
Wenn jemand einen Deserteur auf seinem Grundstück Unterschlupf gewährt und ihn dort längere Zeit zu verbergen gestattet, wird der Verwalter oder Aufseher des Grundstücks, der dies wissentlich und vorsätzlich begangen hat, mit der Todesstrafe belegt, während der Grundstückseigentümer, sofern er von dieser Situation Kenntnis hatte, mit der Konfiszierung des Grundstücks, auf dem der Deserteur sich versteckt hatte, bestraft wird.
von mourice965 am 11.05.2015
Wenn jemand zufällig einen Deserteur auf seinem Feld und unter seinem Dach aufgenommen und ihm gestattet hat, lange an diesem Ort verborgen zu bleiben, soll der Verwalter oder Beauftragte des Ortes, der dies wissentlich und vorsätzlich getan hat, mit Todesstrafe belegt werden. Der Besitzer jedoch, wenn er von dieser Sache gewusst hat, soll durch den Verlust des Grundstücks bestraft werden, in dem der Deserteur verborgen war.