Ita tamen, ut earum naucleri deponant, in quam provinciam ituri sunt, ut hoc manifestato nulla contra eos postea indignatio seu concussio procedat.
von frida911 am 07.04.2015
Die Schiffskapitäne müssen jedoch angeben, in welche Provinz sie zu segeln beabsichtigen, damit sie nach erfolgter Aufzeichnung später keine behördlichen Schwierigkeiten oder Probleme haben.
von nala901 am 04.02.2017
Derart jedoch, dass deren Schiffskapitäne erklären, in welche Provinz sie zu reisen gedenken, auf dass, sobald dies offengelegt wurde, keine Entrüstung oder Belästigung nachfolgend gegen sie vorgehen möge.