Et quaecumque naves ex quolibet portu seu litore dimittuntur, nullam concussionem vel damna sustineant:
von matthias.z am 06.10.2013
Alle Schiffe, die von irgendeinem Hafen oder einer Küstenlinie auslaufen, sollen vor jeglicher Störung oder Schaden geschützt werden:
von carlo.972 am 11.12.2019
Und welche Schiffe auch immer von welchem Hafen oder Ufer entsandt werden, mögen sie keine Störungen oder Schäden erleiden: