Ita tamen, ut privilegia, quaecumque centenariis seu ducenariis vel chartulariis seu viris clarissimis principibus post depositam quoque militiam iam per dispositiones principales impertita et nunc usque observata esse noscuntur, intacta inviolataque custodiantur, cum perabsurdum perque temerarium sit hanc nostrae pietatis liberalitatem quemquam astuta interpretatione non ad augmentum anteriorum privilegiorum, sed imminutionem convertere concedi:
von michel.c am 11.05.2024
So jedoch, dass die Privilegien, welche auch immer den Centenarii oder Ducenarii oder Chartularii oder den hervorragendsten Prinzipes nach Beendigung ihres Militärdienstes bereits durch kaiserliche Verfügungen gewährt und bis heute als beobachtet bekannt sind, unberührt und unversehrt bewahrt werden, da es völlig absurd und völlig leichtfertig wäre, wenn jemand durch geschickte Auslegung diese Großzügigkeit unserer Frömmigkeit nicht zur Erweiterung früherer Privilegien, sondern zu deren Verminderung umzudeuten versuchen würde:
von ella968 am 06.12.2023
Jedoch müssen alle Privilegien, die durch kaiserliche Dekrete Beamten verschiedener Ränge (seien es Zenturionen, Ducenarii, Schreiber oder herausragende Anführer) nach ihrem Militärdienst gewährt wurden und die nachweislich bis heute beachtet wurden, vollständig unverändert beibehalten werden. Es wäre absolut absurd und leichtfertig, wenn jemand diesen großzügigen Akt unserer Regierung geschickt nicht als Erweiterung bestehender Privilegien, sondern als Möglichkeit zu deren Reduzierung interpretieren würde.