Immunitates specialiter datae et iugatio et capitatio libris publicis et civitatum ac provinciarum encautariis sine aliqua probatione factae penes fruentes ereptae in functionem pristinam redeant.
von rafael.a am 19.07.2015
Steuerbefreiungen, die speziell für Grund- und Kopfsteuern gewährt und in öffentlichen Büchern sowie Stadt- und Provinzregistern ohne ausreichenden Nachweis verzeichnet wurden, sollen denjenigen, die sie derzeit genießen, entzogen und in ihre vorherigen Steuerverpflichtungen zurückgeführt werden.
von aron.972 am 18.01.2024
Besonders gewährte Immunitäten sowie Grund- und Kopfsteuer, die in öffentlichen Büchern und in Registern der Städte und Provinzen ohne jeglichen Nachweis verzeichnet waren, sollen den Betroffenen, denen sie entzogen wurden, in ihre ursprüngliche Funktion zurückgegeben werden.