Si qui vero inter agricolas, ut solet, ex quibuscumque commerciis huiusmodi hominibus inveniuntur esse debitores, coram partibus constitutis iudex ab obnoxiis quod debetur exposcat.
von michael.l am 25.07.2020
Falls unter den Landwirten, wie es üblich ist, jemand aus welchen Handelsgeschäften auch immer als Schuldner gegenüber Personen dieser Art befunden wird, soll der Richter in Anwesenheit der versammelten Parteien von den Haftenden das Geschuldete einfordern.
von hassan.o am 18.02.2014
Sollten Landwirte bei Geschäftsbeziehungen als Schuldner gegenüber solchen Personen ermittelt werden, wie es häufig vorkommt, soll der Richter die Zahlung von den Schuldnern verlangen, während alle Parteien anwesend sind.