Scientibus moderatoribus provinciarum eorumque apparitionibus, defensoribus etiam civitatum, quod, si ea, quae legis huius religiosissima sanctione custodienda decrevimus, aut neglexerint aut aliqua permiserint temeritate violari, denarum librarum auri multam fisco cogantur inferre:
von Lenard am 28.12.2019
Mit den Provinzverwaltern und ihren Mitarbeitern sowie den Stadtverteidigern der Städte, wobei ihnen bekannt ist, dass sie, wenn sie die Dinge, die wir durch die höchst religiöse Sanktion dieses Gesetzes zu schützen beschlossen haben, entweder vernachlässigt oder durch irgendeine Unbedachtheit zu verletzen erlaubt haben, gezwungen sein werden, dem Staatssäckel eine Geldbuße von zehn Pfund Gold zu zahlen:
von henri9953 am 07.10.2013
Hiermit werden die Provinzgouverneure, ihre Mitarbeiter und Stadtbeamte darauf hingewiesen, dass sie, falls sie entweder die Bestimmungen, die wir durch dieses heilige Gesetz zu schützen beschlossen haben, vernachlässigen oder zulassen, dass diese leichtfertig verletzt werden, gezwungen sein werden, eine Geldbuße von zehn Pfund Gold an die Staatskasse zu zahlen.