Si quis sepulchrum laesurus attigerit, locorum iudices si hoc vindicare neglexerint, non minus nota quam viginti librarum auri in sepulchrorum violatores statuta poena grassetur, ut eam largitionibus nostris inferre cogantur.
von dominik.k am 20.03.2024
Wenn jemand ein Grabmal beschädigt und die örtlichen Richter es unterlassen, dieses Vergehen zu verfolgen, werden sie selbst mit derselben Strafe belegt wie Grabräuber - einer Geldbuße von nicht weniger als zwanzig Pfund Gold - die sie in unsere Staatskasse zu zahlen haben.
von nelly8911 am 24.11.2018
Sollte jemand ein Grabmal mit der Absicht, es zu beschädigen, berührt haben, und sollten die Richter der Orte es versäumt haben, dies zu bestrafen, so soll die festgelegte Strafe von nicht weniger als zwanzig Goldpfund gegen die Grabmalschänder verhängt werden, sodass sie gezwungen sind, diese in unsere Staatskasse zu zahlen.