Id etiam circa eos observari volumus, qui ex huiusmodi fundis servos ad possessiones suas transire permiserint.
von diego.939 am 13.11.2023
Wir wollen, dass diese Vorschrift auch für diejenigen gilt, die Sklaven von solchen Gütern auf ihre eigenen Besitztümer zu ziehen erlaubt haben.
von johanna.l am 27.05.2023
Dies betrifft auch diejenigen, denen wir gestatten, Sklaven von solchen Ländereien auf ihre eigenen Besitzungen zu übertragen.