Quisquis ex desertis agris veluti vagos servos liberalitate nostra fuerit consecutus, pro fiscalibus pensitationibus ad integram terrae professionem, ex qua videlicet servi manere videntur, habeatur obnoxius.
von anastasija.x am 08.08.2022
Wer durch unsere Großzügigkeit entlaufene Sklaven von verlassenen Feldern erlangt hat, soll für die fiskalischen Zahlungen zur vollständigen Landdeklaration, aus der die Sklaven offensichtlich zu stammen scheinen, haftbar gemacht werden.
von noel.i am 05.02.2020
Wer entlaufene Sklaven aus verlassenen Ländereien aufgrund unserer großzügigen Verfügung erhält, ist verpflichtet, sämtliche Steuern für das Land zu zahlen, in dem diese Sklaven sich nachweislich aufhalten.