In excoctione buccellati, quod devotissimis militibus convenit praeparari, in translatione etiam annonae nullius excipiatur persona, videlicet ut ne nostra quidem domus ab his habeatur immunis.
von elyas.u am 31.12.2021
Bei der Herstellung von Militärbrot für unsere treuesten Soldaten und beim Transport von Verpflegungsgütern soll niemand ausgenommen sein - nicht einmal unser eigenes kaiserliches Haus.
von sofi.d am 03.06.2024
Bei der Zubereitung von Buccellatum, was für die hingebungsvollsten Soldaten zubereitet zu werden verdient, soll bei der Übertragung von Vorräten keine Ausnahme für eine Person gemacht werden, und zwar derart, dass nicht einmal unser eigenes Haus von diesen Dingen ausgenommen gehalten wird.