Scituris omnibus, quod si quis, cum cingulo perfruatur et excusationem ita propriae domus impetraverit, ut a pensione etiam portionis tertiae sit immunis, et militiae causa metatum in alienis domibus sibi crediderit vindicandum, si quidem honore praeditus excusationis ius habeat, carebit legum privilegiis, quas fraudare conatus est:
von jonte.858 am 19.09.2014
Es sei allen Wissenden kund, dass, wenn jemand, der den militärischen Rang genießt und für sein eigenes Haus eine Befreiung erlangt hat, sodass er von der Zahlung selbst des dritten Anteils befreit ist, und der meint, Quartiere für den Militärdienst in fremden Häusern beanspruchen zu können, wenn er aufgrund seiner Stellung tatsächlich ein Recht auf Befreiung hat, er der Gesetzesprivilegien verlustig gehen wird, die zu betrügen er versucht hat:
von charlie856 am 12.05.2022
Es sei hiermit allen zur Kenntnis gebracht: Wenn jemand, der militärischen Status genießt und eine Befreiung für das eigene Haus erhalten hat, wodurch er von der Zahlung selbst des dritten Anteils befreit ist, dennoch versucht, militärische Quartiere in fremden Häusern zu beanspruchen - auch wenn sein Rang eine Befreiung rechtfertigen würde - wird er sämtliche rechtlichen Privilegien verlieren, da er versucht hat, diese zu missbrauchen.