Et si quisquam, quod non opinamur, implere quae sunt praecepta neglexerit, in procuratorem eius severissime vindicetur, ita ut, si huiusmodi contumaciae dominum conscium esse constiterit, quadruplum id, quod pro eius capitatione poscitur, posthabita dilatione solvatur.
von samira.955 am 05.10.2022
Und falls jemand, was wir nicht vermuten, es unterlassen sollte, die angeordneten Dinge zu erfüllen, soll gegen seinen Vertreter aufs Schärfste vorgegangen werden, derart, dass, wenn festgestellt wird, dass der Herr von einer solchen Widerspenstigkeit Kenntnis hatte, das Vierfache dessen, was für seine Abgabe gefordert wird, ohne Verzögerung zu zahlen ist.
von lya.923 am 24.12.2020
Und wenn jemand - was wir nicht erwarten - die gegebenen Anweisungen nicht befolgt, wird sein Bevollmächtigter aufs Schärfste bestraft, und falls nachgewiesen wird, dass der Eigentümer von dieser Verweigerung wusste, muss er ohne Verzug das Vierfache des geforderten Kopfsteuerbeitrags zahlen.