Quod si forte aliquis aestimaverit perpetrandum, eius quadruplum quod accepit inferre cogatur.
von konrad.825 am 08.04.2017
Sollte jedoch jemand zufällig erwogen haben, dies zu begehen, so sei er verpflichtet, das Vierfache dessen zu zahlen, was er erhalten hat.
von hana.a am 05.03.2016
Sollte jemand erwägen, diese Handlung zu begehen, wird er gezwungen sein, das Vierfache dessen zurückzuzahlen, was er genommen hat.