Sed tam ipse quam liberi eius et qui ex his in posterum procreandi sunt ab omni huiusmodi nexu cum suis facultatibus liberi alienique permaneant, ita tamen ut, si aliqua functio volentibus eis fuerit iniuncta, ex qua necesse sit aliquid eos accipere, quod ex data sibi pecunia in reliquis apud eos mansisse constiterit, solventes sine ulla molestia vel condicionis suae formidine discedant.
von cristin.m am 15.12.2020
Aber er und seine Kinder sowie deren künftige Nachkommen bleiben von allen derartigen Verpflichtungen frei und behalten die Kontrolle über ihr Vermögen. Sollten sie jedoch freiwillig eine offizielle Aufgabe übernehmen, die eine Vergütung erfordert, können sie einfach den verbleibenden Geldbetrag zurückzahlen und ohne Schwierigkeiten oder Bedenken hinsichtlich ihres Status gehen.
von romy966 am 04.08.2024
Sowohl er selbst als auch seine Kinder und diejenigen, die in Zukunft von diesen geboren werden, sollen frei und getrennt von jeder Bindung dieser Art mit ihren Ressourcen bleiben, und zwar dergestalt, dass, falls ihnen eine Funktion auferlegt wird, der sie zustimmen, aus der sie etwas zu empfangen haben, dasjenige, was aus ihnen gegebenen Geldmitteln verblieben ist, sie nach Zahlung ohne jegliche Belästigung oder Furcht um ihre Lage abgehen können.