Qui condicioni non obnoxius curiali quemlibet honorem vel munus voluntate propria in quacumque gesserit civitate, nullum praeiudicium circa fortunam suam statumque sustineat:
von klara.h am 09.01.2024
Wenn jemand, der nicht zur Dienstleistung in einem Stadtrat verpflichtet ist, freiwillig ein öffentliches Amt oder eine Aufgabe in einer Stadt übernimmt, sollte dies weder sein Vermögen noch seinen sozialen Status nachteilig beeinflussen.
von noah.w am 27.09.2023
Wer nicht der Kurialpflicht unterworfen ist und in welcher Stadt auch immer aus eigenem Willen ein Ehrenamt oder eine Pflicht übernommen hat, erleidet keinerlei Nachteil hinsichtlich seines Vermögens und Status.