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von angelina.s am 13.08.2023
Wenn ein künftiger Schwiegervater einem Sohn, Enkel oder Urenkel Geschenke an dessen Braut zum Zweck der Schaffung einer Verwandtschaftsbeziehung gegeben hat, oder wenn ein Elternteil einer Tochter, Enkelin oder Urenkelin, die einen Kurialen oder einen Außenstehenden heiratet, eine Mitgift gegeben hat, wird dies, selbst wenn die Sache zufällig zu einem Gewinn für den Empfänger führt, weder zu den gewinnbringenden Dingen gezählt noch der Steuerbemessungslast unterliegen.
von mourice.c am 01.07.2020
Wenn ein künftiger Schwiegervater Hochzeitsgeschenke an die Braut seines Sohnes, Enkels oder Urenkels gibt, um Familienbeziehungen zu begründen, oder wenn ein Elternteil eine Mitgift für seine Tochter, Enkelin oder Urenkelin bereitstellt, die einen Stadtrat oder jemanden außerhalb der Familie heiratet, dann werden diese Geschenke auch dann, wenn sie für den Empfänger gewinnbringend werden, weder als Vermögenswerte mit Gewinnpotenzial eingestuft noch der Besteuerung unterliegen.