Denique nihil erit postmodum, quo venditor vel circumventum se insidiis vel oppressum potentia comparatoris queri debeat, quandoquidem sub fide actorum et de necessitate distrahentis et de voluntate patuerit comparantis.
von hamza958 am 30.06.2017
Am Ende wird der Verkäufer keine Grundlage haben, sich über eine Täuschung durch Tricks oder Druck durch den Einfluss des Käufers zu beschweren, da die amtlichen Aufzeichnungen sowohl die Verkaufnotwendigkeit des Verkäufers als auch die Kaufbereitschaft des Käufers eindeutig aufgezeigt haben werden.
von domenick.c am 24.07.2017
Schließlich wird nichts mehr danach sein, wobei der Verkäufer sich weder durch Tricks umgangen noch durch die Macht des Käufers unterdrückt beklagen kann, da unter Vertrauen der Verhandlungen sowohl hinsichtlich der Notwendigkeit des Verkäufers als auch hinsichtlich des Willens des Käufers alles klar gewesen sein wird.