Super statu ingenuitatis per omnia interrogationum et quaestionum vestigia decurrendum est, ne alieni forte sordidae stirpis splendidis et ingenuis natalibus audeant subrogari, vel propria ac debita per compositam quaestionem quibus competit successio denegetur.
von piet.w am 18.10.2016
Bezüglich des Status der Freigeborenen muss durch alle Spuren von Befragungen und Untersuchungen verfahren werden, damit nicht etwa Fremde niedriger Herkunft es wagen, sich in den glänzenden und freigeborenen Geburtsstatus einzuschleichen oder die rechtmäßige und geschuldete Nachfolge denjenigen zu verweigern, denen sie durch sorgfältige Untersuchung zusteht.
von amy.972 am 16.08.2021
Bei der Feststellung des Freigeboren-Status muss jede Spur der Befragung und Untersuchung gründlich verfolgt werden, um zu verhindern, dass Personen niederer Herkunft betrügerisch einen adligen und freigeborenen Status beanspruchen, und um sicherzustellen, dass rechtmäßige Erben nicht durch manipulierte Untersuchungen ihr rechtmäßiges Erbe verwehrt wird.