Ideoque frustra quaestionem super statu manumissorum conaris inferre, qui eius facti, qui comparavit vel in dotem accepit, ab eo iure potuerunt manumitti.
von jasper933 am 01.03.2018
Daher versuchst du vergeblich, eine Frage über den rechtlichen Status der Freigelassenen aufzuwerfen, die nach dem Recht derjenigen, die sie gekauft oder als Mitgift erhalten haben, freigelassen werden konnten.
von willy977 am 09.04.2014
Daher ist es sinnlos, Fragen zum Status der Freigelassenen aufzuwerfen, da diese rechtmäßig von der Person freigelassen werden konnten, die sie gekauft oder als Mitgift erhalten hat.