Ultimum autem finem strepitus criminalis compendioso spatio limitamus, quem litigantem disceptantemque fas non sit excedere, cuius exordium nascetur auspicio testatae actionis apud iudicem competentem:
von jasmine.n am 24.10.2024
Wir setzen eine strikte Zeitgrenze für Strafverfahren, die von den Verfahrensbeteiligten nicht überschritten werden darf und die mit der Einreichung der förmlichen Beschwerde beim zuständigen Richter beginnt.
von bastian935 am 01.11.2019
Das letztendliche Ende des Rechtsstreits begrenzen wir auf einen komprimierten Raum, welchen zu überschreiten dem Streitenden und Verhandelnden nicht gestattet ist, dessen Ursprung aus aus der Veranlassung der bezeugten Klage vor dem zuständigen Richter entstehen wird.