Cum igitur apud competentem iudicem ex stipulatu conveniaris, apud eundem doce tui iuris res ablatas esse.
von zoey.827 am 17.12.2017
Wenn Sie aufgrund einer Vereinbarung vor dem zuständigen Richter verklagt werden, weisen Sie demselben Richter nach, dass Ihr Eigentum gestohlen wurde.
von paskal.9972 am 17.07.2015
Wenn du also von einem zuständigen Richter aufgrund einer Vereinbarung vorgeladen wirst, beweise demselben Richter, dass Sachen, die deinem Recht unterliegen, weggenommen wurden.