Divortii gratia rebus uxoris amotis a marito vel ab uxore mariti rerum amotarum edicto perpetuo permittitur actio.
von wilhelm.839 am 10.03.2023
Eine Rechtshandlung ist durch ewiges Edikt erlaubt, wenn während der Scheidung entweder ein Ehemann das Eigentum seiner Frau oder eine Ehefrau das Eigentum ihres Mannes wegnimmt.
von lion.951 am 08.10.2015
Zum Zweck der Scheidung wird durch ewiges Edikt eine Klage zugelassen, wenn Gegenstände der Ehefrau vom Ehemann oder Gegenstände des Ehemanns von der Ehefrau entfernt worden sind.