Mariti tamen filius ex alia uxore et uxoris filia ex alio marito, vel contra, matrimonium recte contrahunt, licet habeant fratrem sororemve ex matrimonio postea contracto natos.
von stefanie.941 am 19.11.2023
Der Sohn des Ehemanns aus einer früheren Ehe und die Tochter der Ehefrau aus einer früheren Ehe, oder umgekehrt, können rechtmäßig die Ehe eingehen, auch wenn sie einen Bruder oder eine Schwester haben, die aus der später geschlossenen Ehe geboren wurden.
von lucia955 am 09.09.2013
Ein Sohn eines Mannes aus einer früheren Ehe und eine Tochter einer Frau aus deren früherer Ehe können rechtmäßig miteinander heiraten, auch wenn sie Halbgeschwister aus der neuen Ehe ihrer Eltern haben.