In dotibus, quas datas esse dotalibus instrumentis conscribi moris est, cum adhuc nulla datio, sed pollicitatio tantum subsecuta sit, liceat non numeratae pecuniae exceptionem opponere non solum marito contra uxorem vel heredes eius morte mulieris vel repudio dissoluto matrimonio, sed etiam heredibus mariti, cuius morte dissolutum est matrimonium, socero etiam vel eius heredibus, si cum filio suo dotem suscepisse dotalibus instrumentis scriptum sit, omnique personae, quam dotem suscepisse una cum marito conscribitur, et eius similiter heredibus, ita tamen, ut intra annum tantum continuum a morte mariti vel mulieris vel missione repudii computandum ea licentia detur.
von lola.952 am 22.11.2023
Bezüglich der Mitgift, deren Übergabe in Mitgiftdokumenten üblicherweise als erfolgt beurkundet wird, obwohl tatsächlich noch keine Zahlung, sondern nur eine Zusage erfolgt ist, soll es erlaubt sein, die Einrede des nicht gezahlten Geldes nicht nur dem Ehemann gegenüber seiner Ehefrau oder deren Erben bei Auflösung der Ehe durch den Tod der Frau oder durch Scheidung geltend zu machen, sondern auch gegenüber den Erben des Ehemanns, durch dessen Tod die Ehe aufgelöst wurde, ebenso gegenüber dem Schwiegervater oder dessen Erben, wenn in den Mitgiftdokumenten vermerkt ist, dass er die Mitgift mit seinem Sohn erhalten hat, und gegenüber jeder Person, die zusammen mit dem Ehemann als Empfänger der Mitgift aufgeführt ist, sowie deren Erben, und zwar dergestalt, dass diese Befugnis nur innerhalb eines ununterbrochenen Jahres ab dem Todestag des Ehemanns oder der Ehefrau oder der Scheidung geltend gemacht werden kann.
von elisa823 am 07.01.2019
Wenn eine Mitgiftvereinbarung formell dokumentiert wurde, aber nur eine Zusage ohne tatsächliche Zahlung erfolgt ist, können verschiedene Parteien die Einrede der der Nichtzahlung erheben. Dies umfasst den Ehemann gegen seine Frau oder deren Erben, falls die Ehe durch den Tod der Frau oder Scheidung endet, die Erben des Ehemanns, falls er stirbt, den Schwiegervater oder dessen Erben, wenn die Dokumente zeigen, dass er die Mitgift zusammen mit seinem Sohn erhalten hat, sowie jede andere Person, die laut Dokumenten die Mitgift zusammen mit dem Ehemann erhalten hat, einschließlich deren Erben. Dieses Recht muss jedoch innerhalb eines Jahres ab dem Tod des Ehemanns oder der Ehefrau oder ab der Scheidung geltend gemacht werden.