Bona quondam mariti tui fiscus si nemine ei successore exsistente ut vacantia occupavit, donationes ab eo factae, si usque ad finem vitae in eadem voluntate permansit, revocari non possunt.
von jamy863 am 29.12.2019
Die Güter des ehemaligen Ehemanns, welche der Fiskus als herrenlose Habe beschlagnahmte, sofern kein Rechtsnachfolger vorhanden war, können die von ihm getätigten Schenkungen, wenn er bis zum Lebensende in derselben Absicht verblieben ist, nicht widerrufen werden.
von luise.r am 19.03.2022
Wenn der Staat das Vermögen Ihres verstorbenen Ehemanns als herrenlos beansprucht hat, weil er keinen Erben hatte, können die von ihm getätigten Schenkungen nicht widerrufen werden, wenn er bis zum Lebensende an seiner ursprünglichen Absicht festgehalten hat.