"Si Virginio Valenti, qui testamento suo libertatem quibusdam adscripsit, nemine successore ab intestato existente, in ea causa bona esse coeperunt ut veniri debeant:
von emanuel.h am 15.11.2014
Wenn die Güter des Virginius Valens, der in seinem Testament einigen Personen die Freiheit gewährt hatte, verkauft werden müssen, da kein Erbe nach gesetzlicher Erbfolge vorhanden ist:
von anna.975 am 20.08.2017
Wenn bei Virginius Valens, der in seinem Testament bestimmten Personen die Freiheit zuerkannt hat, kein Erbe kraft gesetzlicher Erbfolge vorhanden ist und dessen Vermögenswerte in einen Zustand geraten sind, in dem sie verkauft werden müssen: