Quod de suo maritus constante matrimonio donandi animo in dotem adscripsit, si eandem donationem legitime confectam non revocavit, qui incrementum doti dedit, et durante matrimonio mortem obiit, ab heredibus mariti, quatenus interposita liberalitas munita est, peti potest.
von nora.y am 28.07.2015
Was der Ehemann während der bestehenden Ehe mit der Absicht zu schenken zur Mitgift aus seinem eigenen Vermögen hinzugefügt hat, kann, wenn er diese rechtmäßig vollzogene Schenkung nicht widerrufen hat, von demjenigen, der die Mitgift erhöht und während der Ehe verstorben ist, von den Erben des Ehemanns insoweit geltend gemacht werden, als die gewährte Freigebigkeit gesichert ist.
von anabell.k am 14.03.2019
Wenn ein Ehemann während der Ehe seiner Frau etwas aus seinem eigenen Vermögen als Schenkung zur Mitgift hinzufügt und diese Schenkung vor seinem Tod während der Ehe nicht rechtlich widerruft, kann seine Frau diese Schenkung von seinen Erben bis zur formal zugewendeten Höhe beanspruchen.