Constante etenim matrimonio neutri eorum neque poenalis neque famosa actio competit, sed de damno in factum datur actio.
von emilie.8927 am 21.01.2023
Solange eine Ehe besteht, kann keiner der Ehegatten weder eine Strafklage noch eine Ehrverletzungsklage gegen den anderen einreichen, jedoch können sie einen tatsächlichen Schadensersatzanspruch geltend machen.
von theodor.947 am 30.09.2016
Während einer bestehenden Ehe steht keinem von beiden eine Straf- oder Ehrenbeleidigungsklage zu, jedoch wird bezüglich Schaden eine tatsachenbasierte Klage gewährt.