Nam iam mortuis huiusmodi personis vetera iura super hisdem cessionibus posita servari concedimus.
von joline.u am 20.04.2023
Für den Fall, dass solche Personen nunmehr verstorben sind, gestatten wir, dass die alten Rechtsvorschriften bezüglich dieser Übertragungen weiterhin in Kraft bleiben.
von lion.q am 24.10.2016
Da nun diese Personen verstorben sind, gewähren wir, dass die alten Gesetze bezüglich dieser Abtretungen aufrechterhalten werden.