Ex duobus captivis sarmatia nata patris originem ita secuta videtur, si ambo parentes in civitatem nostram redissent.
von liam.9854 am 20.07.2018
Von zwei Gefangenen scheint eine in Sarmatien geborene [Tochter] so der Herkunft des Vaters zu folgen, wenn beide Eltern in unsere Staatsbürgerschaft zurückgekehrt wären.
von christina.w am 27.04.2016
Eine Tochter, die von zwei sarmatischen Gefangenen geboren wurde, scheint den Status ihres Vaters nur dann zu übernehmen, wenn beide Eltern ihre römische Staatsbürgerschaft wiedererlangt hatten.