Ex duobus captivis sarmatia nata patris originem ita secuta videtur, si ambo parentes in civitatem nostram redissent.
von christina.w am 27.04.2016
Eine Tochter, die von zwei sarmatischen Gefangenen geboren wurde, scheint den Status ihres Vaters nur dann zu übernehmen, wenn beide Eltern ihre römische Staatsbürgerschaft wiedererlangt hatten.