Quamquam enim iure proprio postliminium habere non possit quae capta non est, tamen parentum restitutio reddet patri filiam.
von fynia.909 am 12.09.2013
Obwohl eine Tochter, die nicht gefangen wurde, kraft eigenen Rechts kein Rückkehrrecht geltend machen kann, wird sie dennoch ihrem Vater zurückgegeben, wenn die Rechte ihrer Eltern wiederhergestellt werden.
von alma.r am 31.10.2013
Obwohl sie nach eigenem Recht kein Postliminium haben kann, die nicht gefangen wurde, wird dennoch die Wiederherstellung der Eltern die Tochter dem Vater zurückgeben.