Filios et filias ceterosque liberos contumaces, qui parentes vel acerbitate convicii vel cuiuscumque atrocis iniuriae dolore pulsassent, leges emancipatione rescissa damno libertatis immeritae multare voluerunt.
von til975 am 25.09.2017
Die Gesetze sahen vor, dass aufsässige Kinder, die ihre Eltern entweder durch harte verbale Misshandlung oder durch jede Form grausamer Behandlung verletzt hatten, durch den Entzug ihrer Unabhängigkeit und die Aufhebung der Freiheit bestraft werden sollten, die sie nicht verdient hatten.
von florian.959 am 28.11.2014
Die Gesetze wollten aufsässige Söhne und Töchter sowie andere Kinder, die ihre Eltern entweder durch die Härte von Misshandlungen oder durch den Schmerz einer grausamen Verletzung geschlagen hatten, durch Aufhebung der Emanzipation mit dem Verlust der unverdienten Freiheit bestrafen.