Ipsum autem filium vel filios vel filias et deinceps alere patri necesse est non propter hereditates, sed propter ipsam naturam et leges, quae et parentibus alendos esse liberos imperaverunt et ipsis liberis parentes, si inopia ex utraque parte vertitur.
von emile.o am 24.07.2021
Ein Vater muss seine Kinder und deren Nachkommen unterstützen, nicht um des Erbes willen, sondern weil sowohl die Natur als auch das Gesetz es erfordern. Diese Gesetze haben festgelegt, dass Eltern ihre Kinder und Kinder ihre Eltern unterstützen müssen, wenn eine Seite mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist.
von karl.r am 25.05.2023
Überdies muss der Vater seinen Sohn oder Söhne oder Töchter und Nachkommen nicht wegen Erbschaften, sondern aufgrund der Natur selbst und der Gesetze unterstützen, die sowohl geboten haben, dass Kinder von Eltern als auch Eltern von den Kindern selbst unterhalten werden müssen, wenn Armut eine Seite betrifft.