Eos qui cuiuscumque sexus liberos quinque habeant, impetrata semel vacatione potiri convenit, ita ut, si in hoc numero filius legitimae aetatis inveniatur, obeundis statim pro suo patre muneribus applicetur, patribus, qui filios vel filias quinque habuerint, promissa legibus immunitate servanda.
von yannis.d am 06.07.2018
Personen, die fünf Kinder beiderlei Geschlechts haben, sollten eine dauerhafte Befreiung von Pflichten gewährt werden, jedoch muss, wenn eines dieser Kinder ein volljähriger Sohn ist, dieser sofort die Pflichten seines Vaters übernehmen. Die den Eltern mit fünf Kindern versprochene rechtliche Immunität muss aufrechterhalten werden.
von hannes.864 am 05.02.2015
Diejenigen, die fünf Kinder welchen Geschlechts auch immer haben, sollen nach einmaliger Erlangung einer Befreiung begünstigt werden, so dass, falls unter dieser Anzahl ein volljähriger Sohn gefunden wird, dieser sofort die Pflichten seines Vaters übernehmen soll, wobei die den Eltern mit fünf Söhnen oder Töchtern von Gesetzes wegen versprochene Immunität gewahrt bleibt.