De personalibus muneribus, quae feminis pro sexus condicione indicuntur, exemplo marium quinque superstitum numero liberorum eas excusari divi parentes nostri constituerunt.
von niklas.h am 10.01.2021
Bezüglich persönlicher Pflichten, die Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit auferlegt werden, haben unsere göttlichen Eltern verfügt, dass Frauen mit fünf überlebenden Kindern davon befreit sind.
von josef.9869 am 17.03.2015
Unsere kaiserlichen Vorgänger verfügten, dass Frauen von persönlichen Verpflichtungen befreit sein sollten, die ihnen aufgrund ihres Geschlechts auferlegt werden, ebenso wie Männer von Verpflichtungen befreit werden, wenn sie fünf überlebende Kinder haben.