Cum facultates tuas in filium tuum contulisse te nec quicquam habere proponas, respectu eius patrimonii quod tuum esse desiit muneribus civilibus non adstringeris.
von giulia.p am 15.05.2021
Da Sie erklären, Ihr gesamtes Vermögen an Ihren Sohn übertragen zu haben und nunmehr nichts mehr zu besitzen, sind Sie in Bezug auf die Vermögenswerte, die nicht mehr Ihnen gehören, nicht mehr zu bürgerlichen Verpflichtungen angehalten.
von emile.878 am 17.11.2020
Da Sie erklären, Ihre Vermögenswerte auf Ihren Sohn übertragen zu haben und nichts mehr zu besitzen, sind Sie in Bezug auf jenes Vermögen, das aufgehört hat, Ihres zu sein, nicht mehr durch bürgerliche Pflichten gebunden.