Apud quem si illuxerit non universa pretia, quae curatori tuo data sunt, in patrimonium tuum processisse, pro ea dumtaxat pecuniae parte conveniri te permittit, quam in facultates tuas erogatam esse constiterit.
von jara9828 am 17.01.2022
Vor wem, falls deutlich geworden ist, dass nicht alle Zahlungen, die Ihrem Kurator gegeben wurden, in Ihr Vermögen geflossen sind, erlaubt er Ihnen nur für jenen Teil des Geldes verklagt zu werden, von dem festgestellt worden ist, dass er für Ihre Mittel verwendet wurde.
von alexandar.l am 04.09.2024
Sollte dem Richter deutlich werden, dass nicht das gesamte dem Vormund übergebene Geld in Ihr Erbe eingeflossen ist, wird er es Ihnen gestatten, nur für den Betrag verklagt zu werden, von dem nachgewiesen werden kann, dass er zu Ihren Gunsten ausgegeben wurde.