Quod si quis propter censum tenuiorem vacationem meruerit atque hoc probaverit, beneficio potiatur, si propter rerum angustias ad personalia vocatur obsequia.
von greta901 am 12.09.2023
Sollte jedoch jemand aufgrund eines geringeren Zensus eine Befreiung erworben und dies nachgewiesen haben, so soll er den Vorteil genießen, wenn er aufgrund bedrängter Umstände zum persönlichen Dienst herangezogen wird.
von lara.t am 23.05.2016
Wenn jemand aufgrund eines niedrigen Einkommens einen Anspruch auf Befreiung hat und dies nachweisen kann, sollte er diese Vergünstigung erhalten, selbst wenn er aufgrund finanzieller Notlage zu persönlichen Diensten herangezogen wird.