Cum inspeximus in emancipationibus vanam observationem custodiri et venditiones in liberas personas figuratas et circumductiones inextricabiles et iniuriosa rhapismata, quorum nullus rationabilis invenitur exitus, iubemus huiusmodi circuitu in posterum quiescente licentiam esse ei, qui emancipare vult, vel ex lege anastasiana hoc facere vel sine sacro rescripto intrare competentis iudicis tribunal vel eos adire magistratus, quibus hoc facere vel legibus vel ex longa consuetudine permissum est, et filios suos vel filias, nepotes vel neptes vel deinceps progeniem in potestate sua constitutam a sua manu dimittere et legitima iura omnimodo habere, etsi non specialiter haec sibi servaverit, et peculium donare vel alias res liberalitatis titulo in eos transferre, et eas res, quae adquiri indignantur, per usum fructum secundum nostrae constitutionis modum detinere et omnia facere, vana tantummodo secundum quod dictum est observatione sublata.
von anika.w am 23.10.2021
Wir haben festgestellt, dass Emanzipationsverfahren noch immer sinnlose Formalitäten aufrechterhalten, einschließlich fingierter Verkäufe freier Personen, komplizierter Zeremonien und demütigender Ritualschläge, die keinem vernünftigen Zweck dienen. Daher ordnen wir an, dass diese umständlichen Verfahren einzustellen sind. Von nun an kann jeder, der jemanden emanzipieren möchte, dies entweder nach dem Gesetz des Anastasius oder durch einfaches Aufsuchen des zuständigen Richters oder der Magistrate, die die rechtliche Autorität oder das traditionelle Recht zur Behandlung solcher Angelegenheiten haben, ohne kaiserliche Ermächtigung tun. Sie können ihre Söhne, Töchter, Enkelkinder und andere Nachkommen aus ihrer Gewalt entlassen und ihnen volle Rechte gewähren, selbst ohne spezielle Vorbehalte. Sie können ihnen ihr persönliches Vermögen schenken oder andere Vermögenswerte übertragen und gemäß unserem Gesetz ein Nutzungsrecht an bestimmten Immobilien behalten. Sie können all diese Angelegenheiten ohne die genannten bedeutungslosen Formalitäten regeln.
von kim.b am 13.06.2014
Da wir beobachtet haben, dass bei Emanzipationen eine eitle Beobachtung aufrechterhalten wird und fingierte Verkäufe betreffend freie Personen sowie unentwirrbare Umgehungen und verletzende rituelle Schläge stattfinden, deren rationaler Ausgang nicht gefunden wird, befehlen wir, dass mit solch verschlungener Vorgehensweise künftig Schluss sein soll, und erteilen die Erlaubnis demjenigen, der emanzipieren möchte, dies entweder gemäß dem anastasianischen Gesetz zu tun oder ohne heiligen Erlass das Tribunal des zuständigen Richters zu betreten oder jene Magistrate aufzusuchen, denen dies durch Gesetze oder lange Gewohnheit gestattet ist, und seine Söhne oder Töchter, Enkel oder Enkelinnen oder nachfolgende, in seiner Gewalt stehende Nachkommen aus seiner Hand zu entlassen und in allen Weisen rechtmäßige Rechte zu haben, auch wenn er diese nicht ausdrücklich für sich selbst vorbehalten hat, und ihnen Peculium zu schenken oder andere Dinge unter dem Titel der Freigebigkeit zu übertragen, und jene Dinge, die zu erwerben als unwürdig gelten, gemäß der Art unserer Verfügung durch Nutzungsrecht zu behalten und alles zu tun, wobei nur die eitle Beobachtung, wie gesagt, beseitigt wird.