Omnia igitur, secundum quod iam disposuimus, cum ad extraneum patrem filius per adoptionem transfertur, maneant integra iura sive ad de inofficiosi querellam sive ad alias omnes successiones sive ab intestato sive ex testamento, quae liberis deferuntur, ut et ipse possit prodesse patri naturali et ab eo naturalia debita percipere.
von olivia.923 am 08.06.2016
Daher, wie wir bereits festgestellt haben, sollen bei der Adoption eines Kindes durch einen Vater außerhalb der Familie alle rechtlichen Rechte unverändert bleiben - einschließlich des Rechts, eine unbillige Verfügung anzufechten und aller sonstigen Erbrechte, sowohl in Fällen mit als auch ohne Testament, die normalerweise Kindern zustehen. Auf diese Weise kann das Kind sowohl seinem leiblichen Vater nützen als auch das erhalten, was ihm naturgemäß von ihm geschuldet wird.
von noel868 am 19.03.2018
Daher sollen alle Rechte, gemäß unserer bereits getroffenen Anordnung, wenn ein Sohn durch Adoption zu einem fremden Vater übertragen wird, vollständig erhalten bleiben, sowohl hinsichtlich der Beschwerde über ein pflichtwidriges Testament als auch hinsichtlich aller anderen Erbfolgen, sei es durch Intestaterbfolge oder Testament, die Kindern gewährt werden, sodass er selbst sowohl dem natürlichen Vater von Nutzen sein kann als auch von ihm natürliche Ansprüche empfangen kann.