Data similiter facultate etiam de possessione ornatum huiusmodi ad possessionem aliam transferendi, quamvis per muros vel etiam per mediam civitatem ea transferri necesse sit, ita ut ea solummodo quae illata fuerint civitatibus exportentur.
von karoline.j am 17.06.2021
Ebenso wurde die Befugnis erteilt, Schmuckstücke dieser Art von einem Besitz zum anderen zu übertragen, auch wenn es notwendig ist, diese durch Mauern oder sogar mitten durch die Stadt zu transportieren, so dass nur diejenigen Dinge exportiert werden, die in die Städte eingebracht wurden.
von dennis.q am 26.11.2021
Gleichermaßen wird die Erlaubnis erteilt, derartige Ziergegenständen von einem Besitz zum anderen zu übertragen, auch wenn sie durch Mauern oder mitten durch die Stadt transportiert werden müssen, unter der Bedingung, dass nur jene Gegenstände ausgeführt werden dürfen, die ursprünglich in die Städte eingebracht wurden.