Et hoc sive inter acta fuerit testificatus sive testium voces attestationem sunt amplexae et litteras tam publicarum personarum quam testium habeant, simili modo servi ad civitatem producantur romanam quasi ex codicillis similiter libertatem adipiscentes.
von olivia.p am 18.01.2019
In beiden Fällen - ob eine Aussage während offizieller Verfahren gemacht wurde oder Zeugenaussagen aufgezeichnet wurden, und sie Dokumente mit Unterschriften sowohl öffentlicher Beamter als auch von Zeugen besitzen - sollen die Sklaven auf die gleiche Weise die römische Staatsbürgerschaft erhalten, als ob sie ihre Freiheit durch Codicille erlangt hätten.
von malina.824 am 22.05.2015
Und dies, sei es, dass er in den Verhandlungen bezeugt hat oder die Stimmen der Zeugen die Beglaubigung umfasst haben und sie Schreiben sowohl öffentlicher Personen als auch von Zeugen besitzen, sollen Sklaven in gleicher Weise zur römischen Bürgerschaft geführt werden, als ob sie durch Codicille gleichermaßen die Freiheit erlangten.