Sin autem partes inter se scriptura interveniente paciscendum esse crediderint nemini parti licere ad provocationis auxilium pervenire vel ullum fatalem observare, eorum pactionem firmam esse censemus.
von joanna845 am 15.10.2017
Sollten die Parteien jedoch vereinbart haben, dass sie eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der festgelegt wird, dass keine Partei Berufung einlegen oder irgendeine Frist beachten darf, betrachten wir ihre Vereinbarung als rechtsverbindlich.
von hendrik908 am 08.12.2021
Sollten jedoch die Parteien vereinbart haben, dass zwischen ihnen eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss, nach der es keiner Partei erlaubt ist, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen oder irgendeine Frist zu beachten, so erachten wir ihre Vereinbarung als rechtsgültig.